Brandschutz im Treppenbau in einer Maisonette Wohnung Frankfurt

Brandschutz als Thema im Treppenbau.

22. März 2019

Brandschutz-Aspekte beim Einbau einer Treppenanlage zu berücksichtigen, stellt einen wichtigen Sicherheitsaspekt dar. Wirklich verpflichtend sind die in den Bauverordnungen der einzelnen Bundesländer sowie in der bundesweit geltenden DIN 18065 festgehaltenen Vorgaben zum Brandschutz allerdings in den meisten Fällen nur für nicht-private Bauvorhaben. Denn Ein- oder Mehrfamilienhäuser fallen in der Regel unter die Gebäudeklassen 1 bis 2. Mindestanforderungen an spezielle Brandschutz-Maßnahmen werden jedoch erst ab der Gebäudeklasse 3 gestellt. Dennoch sollten auch private Bauherren, schon im Sinne ihrer eigenen Sicherheit und der ihrer Familie, mit uns als Treppenbauer gezielt über dieses Thema reden.

 

Wie „notwendig“ ist eine Treppe?

Generell gelten Brandschutzvorgaben nur für sogenannte notwendige Treppen. Diese Definition greift dann, wenn bauaufsichtliche Rettungswege über eine Treppe geführt werden. Das klingt zwar etwas sperrig. Aber darunter versteht man all jene Treppenanlagen, die den alleinigen Zugang zu einem Gebäudeteil darstellen beziehungsweise, bei mehreren Treppen, die Anlage, die als Rettungsweg genutzt werden soll. Unter die Kategorie notwendige Treppen fallen in den allermeisten Fällen die Gebäudetreppen in Treppenhäusern – egal, ob Wohn- oder Gewerbeimmobilie. Denn selbst wenn ein Gebäude außen über ein System an speziellen Feuertreppen verfügt: Viele Immobilien müssen der verschärften Anforderung genügen, in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege nach draußen anzubieten. Dadurch soll zum einen verhindert werden, dass sich im Notfall ein Stau im Treppenhaus bildet – und zum anderen für den Fall eventueller Beschädigungen eines Rettungsweges vorgebeugt werden.

Doch nicht nur allgemein zugängliche Treppenanlagen, sondern auch vermeintlich kleine Vertreter wie Maisonette-Treppen innerhalb einer Wohnung können notwendige Treppen sein: dann nämlich, wenn das obere Stockwerk nur über diese Treppe erreichbar ist. In einem größeren Wohngebäude der Gebäudeklasse 3 kann das bedeuten, dass auch die Maisonettewohnung in der obersten Etage mit einer Treppe ausgestattet werden muss, die den Brandschutz-Vorgaben entspricht.

 

Brandschutz im Treppenbau in einer Maisonette Wohnung Frankfurt

Bild: Der Blick führt über die besondere Kragarmstufentreppe hin zum Treppenhaus der Maisonettewohnung, welches eine mit Brandschutz-Vorgaben ausgestattete Treppe beinhaltet.

 

Brandschutz im Treppenbau in einer Maisonette Wohnung Frankfurt

Bild: Im diesem Wohngebäude wurde der Zugang zur Maisonettewohnung in der obersten Etage mit einer Treppe ausgestattet, die den Brandschutz-Vorgaben entspricht. Hierzu zählen unter anderem schwer entflammbare Bodenbeläge.

 

Was bedeutet der wirkungsvolle Brandschutz im Treppenbereich konkret?

Die konkrete Anforderung an notwendige Treppen lautet, dass diese baulich so geplant und umgesetzt werden müssen, dass sie „ausreichend lang“ im Brandfall benutzt werden können – damit die Bewohner oder anderweitigen Nutzer des Gebäudes einen sicheren Fluchtweg haben. Das lässt sich nur umsetzen, indem stabile Konstruktionen sowie feuerfeste Materialien zum Einsatz kommen. Letzteres lässt sich sicherstellen, indem die einzelnen Baustoffe nach ihren brandschutztechnischen Merkmalen unter die Lupe genommen werden. Das entsprechende Klassifizierungssystem, die DIN EN 13501, ist europaweit gültig und stammt aus dem Jahre 2001.

Ein Element des Brandschutzes im Treppenhaus ist auch der Einbau von Brandschutzwänden sowie feuerbeständigen beziehungsweise schwer entflammbaren Bodenbelägen und nicht brennbaren Verkleidungen. Auch rauchdichte, selbstschließende Türen beziehungsweise Brandschutztüren an Öffnungen zu Keller, Dachgeschoss, Werkstatt oder Lager fallen unter dieses Thema.

Auch über die Treppenbreite macht die Brandschutzverordnung konkrete Angaben: Baurechtlich als notwendig zu klassifizierende Treppen müssen eine nutzbare Laufbreite von mindestens einem Meter aufweisen. Und wenn sich Türen zur Treppe hin öffnen, beispielsweise auf Treppenabsätzen, so muss auch bei geöffneter Tür diese Laufbreite erhalten bleiben.

 

Ein wichtiger Aspekt des Brandschutzes in einem Treppenhaus stellt natürlich auch das Anbringen von Rauchmeldern dar. Das ist besonders bedeutsam, da die meisten Treppen ja im Notfall als Fluchtwege genutzt werden sollen.

 

Das Team von Treppenbau Diehl berät Sie gerne zum Thema Brandschutz im Treppenbau.